Als Joint Venture zu 50% von SBB und Trenord muss TILO die gemeinsamen Werte der Muttergesellschaften respektieren. Der vorliegende Kodex legt in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex der Muttergesellschaften Verhaltensregeln für das korrekte Handeln im Geschäftsalltag fest. Dieses Handeln soll sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch hohen ethischen Ansprüchen genügen.
Dieser Verhaltenskodex wurde vom Verwaltungsrat verabschiedet und orientiert sich an den zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen. Wir alle verpflichten uns als Mitarbeitende von TILO, die Regeln dieses Verhaltenskodexes als Grundlage für all unser Handeln im Geschäftsalltag zu beachten. Damit bürgen wir für Sicherheit, Qualität sowie Nachhaltigkeit im Interesse unserer Kund:innen, schaffen die Voraussetzungen für ein integres Arbeitsumfeld und fördern und schützen den guten Ruf von TILO sowie der Muttergesellschaften SBB und Trenord.
Auch von unseren Geschäftspartner:innen erwarten wir, dass sie diese Wertgrundsätze teilen und sicherstellen, dass ihre Aktivitäten den Grundsätzen dieses Verhaltenskodexes entsprechen.
TILO toleriert keinerlei Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen, diesen Verhaltenskodex oder andere Regelungen. Verstösse werden gemäss den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sanktioniert, können zu einer Auflösung der bestehenden vertraglichen Beziehung und/oder zu Strafverfahren führen.
Mitarbeitende melden vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex oder andere interne Regelungen sowie rechtswidrige Handlungen an die vorgesetzte Stelle.
Die Compliance-Meldestelle der Muttergesellschaften steht auch für Meldungen von Mitarbeitenden, Kund:innen, Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen von TILO zur Verfügung. An die Compliance-Meldestelle der Muttergesellschaften gemeldete Vorfälle werden nach einem standardisierten Prozess untersucht. Die gemeldeten Vorfälle und Informationen werden auf vertrauliche Art – auf Wunsch auch anonym – entgegen-genommen und untersucht.
Personen, die vermutete oder tatsächliche Verstösse in gutem Glauben melden, haben keine Nachteile zu befürchten.