Die Mitnahme von Fahrzeugen für den Langsamverkehr wie Fahrräder (klassisch und elektrisch) und Trottinetts (klassisch und elektrisch) ist mit wenigen Einschränkungen auf allen TILO-Verbindungen erlaubt. Im Folgenden finden Sie Angaben zu den Beförderungsbedingungen, Hinweise zum Billettkauf und praktische Tipps für eine bequeme, umweltgerechte und rücksichtsvolle Reise mit dem eigenen Transportmittel.
Im Tessin gelten die Beförderungsbedingungen der SBB. Zusammengeklappte Faltvelos (klassisch und elektrisch) und Trottinetts (klassisch und elektrisch, wenn das grösste Rad höchstens 30 cm Durchmesser hat) können, kostenlos und ohne zeitliche Einschränkungen, auf allen Zügen transportiert werden. Für herkömmliche Velos und andere Fahrzeuge, die nicht unter die obige Beschreibung fallen, muss ein gültiger Fahrausweis am Schalter, am Billettautomaten, via App SBB Mobile oder auf sbb.ch gekauft werden.
Das Platzangebot für die Velomitnahme auf den TILO-Verbindungen im Tessin kann via App SBB Mobile oder auf sbb.ch abgerufen werden.
Für Gruppen mit Velo gelten spezielle Konditionen, die auf sbb.ch nachgelesen werden können.
Verbindungen, auf denen die Mitnahme von Velos nicht erlaubt ist, sind mit dem durchgestrichenes Velo Piktogramm gekennzeichnet.
Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen dem Tessin und der Lombardei muss für den Transport eines konventionellen Fahrrads eine ermäßigte grenzüberschreitende Arcobaleno-Fahrkarte vom Abfahrtsbahnhof bis zum Zielbahnhof gelöst werden.
In der Lombardei gelten die Beförderungsbedingungen von Trenord. Traditionelle, faltbare und elektrische Fahrräder und Roller (traditionell und elektrisch) können in allen Zügen kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung mitgenommen werden.
Das Platzangebot für die Velomitnahme auf den Verbindungen in der Lombardei kann via App Trenord oder auf trenord.it abgerufen werden.
Generell ist derzeit die Velomitnahme auf allen TILO-Verbindungen in der Lombardei erlaubt.