Velos und andere Langsamverkehr-Fahrzeuge

Velos und andere Langsamverkehr-Fahrzeuge

Beförderungsbedingungen und praktische Tipps.

Die Mitnahme von Fahrzeugen für den Langsamverkehr wie Fahrräder (klassisch und elektrisch) und Trottinetts (klassisch und elektrisch) ist mit wenigen Einschränkungen auf allen TILO-Verbindungen erlaubt. Im Folgenden finden Sie Angaben zu den Beförderungsbedingungen, Hinweise zum Billettkauf und praktische Tipps für eine bequeme, umweltgerechte und rücksichtsvolle Reise mit dem eigenen Transportmittel.

Beförderungsbedingungen und Billettkauf

Im Tessin gelten die Beförderungsbedingungen der SBB. Zusammengeklappte Faltvelos (klassisch und elektrisch) und Trottinetts (klassisch und elektrisch, wenn das grösste Rad höchstens 30 cm Durchmesser hat) können, kostenlos und ohne zeitliche Einschränkungen, auf allen Zügen transportiert werden. Für herkömmliche Velos und andere Fahrzeuge, die nicht unter die obige Beschreibung fallen, muss ein gültiger Fahrausweis am Schalter, am Billettautomaten, via App SBB Mobile oder auf sbb.ch gekauft werden.

Das Platzangebot für die Velomitnahme auf den TILO-Verbindungen im Tessin kann via App SBB Mobile oder auf sbb.ch abgerufen werden.

Für Gruppen mit Velo gelten spezielle Konditionen, die auf sbb.ch nachgelesen werden können.

Verbindungen, auf denen die Mitnahme von Velos nicht erlaubt ist, sind mit dem durchgestrichenes Velo Piktogramm gekennzeichnet.

Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen dem Tessin und der Lombardei muss für den Transport eines konventionellen Fahrrads eine ermäßigte grenzüberschreitende Arcobaleno-Fahrkarte vom Abfahrtsbahnhof bis zum Zielbahnhof gelöst werden.

In der Lombardei gelten die Beförderungsbedingungen von Trenord. Traditionelle, faltbare und elektrische Fahrräder und Roller (traditionell und elektrisch) können in allen Zügen kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung mitgenommen werden. 

Das Platzangebot für die Velomitnahme auf den Verbindungen in der Lombardei kann via App Trenord oder auf trenord.it abgerufen werden.

Generell ist derzeit die Velomitnahme auf allen TILO-Verbindungen in der Lombardei erlaubt.

Praktische Tipps für die Mitnahme des eigenen Fahrzeugs im Zug

  • An Werktagen, vor allem zu den Hauptverkehrszeiten zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr, könnte die Mitnahme von Velos aus Kapazitätsgründen untersagt sein. Konsultieren Sie den Online-Fahrplan.
  • Auf allen Verbindungen gilt die Regel, dass die Mitnahme von Velos nur möglich ist, wenn genügend Platz vorhanden ist. Bei Kapazitätsproblemen werden die Passagiere gebeten, auf alternative Verbindungen auszuweichen.
  • Das Velopiktogramm an den Wagentüren bezeichnet diejenige Tür, die für das Verladen des Velos zu verwenden ist.
  • Das Velo muss an dem dafür vorgesehenen Standort abgestellt werden: Je nach Zugtyp muss dieses an den Fahrradhaken oder mit dem entsprechenden Gurt gesichert werden.
  • Aus Sicherheitsgründen müssen die Fluchtwege, die Ein- und Ausgänge sowie der Zugang zur Führerstandkabine immer frei bleiben.
  • Bitte folgen Sie den Anweisungen des Zugpersonals, das berechtigt ist, aus Sicherheitsgründen allfällige Beschränkungen für die Mitnahme von Velos anzuordnen.
  • Bike-Sharing-Angebote im Tessin und in der Lombardei bieten zuweilen eine gute Alternative zur Mitnahme des eigenen Velos.
  • Bitte planen Sie immer genug Zeit für die Reise und für das Umsteigen ein.